© Sina Ettmer / adobestock 18.02.2022 OFD Pressemitteilung www.grundsteuer.hessen.de Gerecht, einfach und verständlich - so wird Hessens neue Grundsteuer. Hessische Steuerverwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet frühzeitig über ihre Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli dieses Jahres.
© jannoon028 / adobestock 20.01.2022 Gut vorbereitet! Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 Hier bekommen Sie erste wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe.
© ronstik / stock.adobe.com 16.12.2021 Noch Fragen? Zuständiges Finanzamt finden! Die Finanzämter sind der zentrale Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Mit unserer Finanzamtssuche finden Sie schnell das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt.
© Marius Schmitt 14.12.2021 HMdF Pressemitteilung Landtag: Reform der Grundsteuer verabschiedet Grundsteuer in Hessen wird gerecht, einfach und verständlich.
© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Grundsteuer C Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten.
© Gunnar3000/AdobeStock 18.10.2021 Schon mal gefragt? Grundsteuer - FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform.
© MG/AdobeStock 18.10.2021 Einfach erklärt! Abgabe der elektronischen Erklärung mit ELSTER Übermitteln Sie Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag z.B. mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Das ist seit dem 1. Juli 2022 möglich.
© Ronstik/AdobeStock 18.10.2021 Erklärungspflicht Wer muss eine Erklärung abgeben? Eigentümerinnen oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.