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Info-Board des Finanzamtes Bad Homburg vor der Höhe

Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen des Finanzamtes Bad Homburg vor der Höhe.

Lesedauer:10 Minuten

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundvermögen) und der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft).

„Allgemeinverfügung vom 30. März 2022

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des vorgenannten BMF-Schreibens ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Über den Erlass von Säumniszuschlägen mittels Allgemeinverfügung nach dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl I S. 132) gem. Tz. 2.3 wird gesondert entschieden.“

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe
gez. Friedhelm Dippel (i.V.)

Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2023

Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (BStBl 2020 I S. 262), zuletzt ergänzt durch BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 (BStBl. 2022 S. 132) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) getroffen.

Bezugnehmend auf Tz. 3 des BMF-Schreibens vom 19. März 2020, a.a.O., und Tz. 2.3 des BMF-Schreibens vom 31. Januar 2022, a.a.O., ergeht zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 in Verbindung mit § 118 Satz 2 der Abgabenordnung folgende Allgemeinverfügung:

Hat das Finanzamt von Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständigen oder bis zum 31. März 2022 fällig gewordenen Steuern abgesehen, weil der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen ist, so werden die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 (bei Ratenzahlung bis zum 30. September 2022) verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 30. September 2022 erlassen.

Im jeweiligen Einzelfall ergehen hierfür keine weiteren Erlassbescheide.

Waren Sie unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen und wurden Sie dennoch entgegen dieser Allgemeinverfügung zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.“

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe
gez. Claudia Riechert

Öffentliche Zustellungen

Die Zustellung von Verwaltungsakten (z.B. Steuerbescheiden) kann nach § 122 Abs. 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • sie im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Die öffentlichen Zustellungen des Finanzamtes Bad Homburg vor der Höhe erfolgen durch die jeweilige Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf dieser Website.

Die tabellarische Übersicht der öffentlichen Zustellungen erfolgt im Anschluss.

(Firmen-)Name Aktenzeichen Absteigend sortieren Veröffentlicht am Ablaufdatum Datei
APF Dienstleistungen GmbH 0322841194 24.04.2024 06.06.2024
MSG Hotelservice GmbH 0323992034 07.05.2024 19.06.2024
Muga Bau GmbH 0323995999 07.05.2024 19.06.2024
Nebelmann GmbH 0324005040 08.05.2024 20.06.2024
ETW Planservice GmbH 0324140102 10.04.2024 23.05.2024
ETW Planservice GmbH 0324140102 07.05.2024 19.06.2024
RW Vermögensverwaltung Gesellschaft mbH 0324298040 07.05.2024 19.06.2024
Cucerzan, Gheorghe 0381060377 06.05.2024 18.06.2024
Dennart, Horst 0381162237 22.04.2024 04.06.2024
Ellafi, Nadia 0381500172 19.04.2024 01.06.2024
Emmerich, Rainer 0381501614 30.04.2024 12.06.2024
Engel, Wilhelm 0381530313 18.04.2024 31.05.2024